Hygienekonzept

Besondere Maßnahmen in Bezug auf die persönliche Beratung von Ratsuchenden

Die Psychosoziale Krebsberatungsstelle bietet allen Ratsuchenden und Angehörigen Präsenztermine an. Es besteht weder eine Test- noch eine Maskenpflicht. Um Betroffene und Angehörige vor unnötigem Infektionsrisiko zu schützen und einen Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus zu leisten bieten wir auch Video- und telefonische Beratung an. Gerne können Sie aber auf eigenen Wunsch und zu Ihrem eigenen Schutz weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

Sie erreichen uns unter 07231/969 89 00. Sollten Sie die Mitarbeiterinnen nicht direkt am Telefon erreichen, so hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie so bald wie möglich zurück.

 

 


Räumlichkeiten

Alle Räumlichkeiten werden in kurzen Intervallen gelüftet und entsprechend desinfiziert. Nach einer persönlichen Beratung sind alle Flächen im unmittelbaren Beratungsumfeld zu desinfizieren. Nach jeder Beratung ist der Raum kräftig zu lüften.


Hygieneregeln

  • Vor und nach jeder Beratung sind die Hände gründlich zu desinfizieren.
  • Handdesinfektionsmittel sollte ausreichend zur Verfügung stehen.
  • Hygiene beim Husten und Niesen sowie die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen/ bzw. dem Ratsuchenden sind einzuhalten.

Besondere technische Maßnahmen:

1. Arbeitsplatzgestaltung

Die Mitarbeiterinnen der Krebsberatungsstelle sollen einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen halten. Für Büroarbeitsplätze sind die freien Raumkapazitäten so zu nutzen und die Arbeit so zu organisieren, dass Mehrfachbelegungen von Räumen vermieden werden bzw. ausreichende Schutzabstände gegeben sind. Ausweichen ins Homeoffice für Büroarbeiten ist möglich.

2. Sanitärräume und Besprechungsräume

Zur Reinigung der Hände sind Flüssigseife und Handtuchspender zur Verfügung zu stellen. Ausreichende Reinigung und Hygiene ist vorzusehen, ggf. sind die Reinigungsintervalle anzupassen. Dies gilt insbesondere für Sanitäreinrichtungen und Gemeinschaftsräume.
Zur Vermeidung von Infektionen trägt auch das regelmäßige Reinigen von Türklinken und Handläufen bei. In Besprechungsräumen ist ausreichender Abstand sicherzustellen, z. B. dadurch, dass Tische und Stühle nicht zu dicht beieinanderstehen.

3. Lüftung

Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert. Es sollte auf regelmäßiges Lüften geachtet werden.

4. Dienstreisen und Meetings

Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen sind unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln möglich. Bei Besprechungen ist die Einhaltung des Mindestabstands zu gewähren. Ist dies nicht möglich, können Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen genutzt werden.